ZERTIFIZIERTE QUALITÄT

Die europäischen Qualitätsregelungen schützen unser Lebensmittel- und Weinerbe und garantieren den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit eine hohe Produktqualität. Eine „geografische Angabe“ bezeichnet „einen Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird, a) dessen Ursprung in einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend oder in einem bestimmten Land liegt, b) dessen Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist und c) bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt.“

 

[Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012].

GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (g. U.)

Als g. U. eingetragene Produktnamen weisen die engste Verbindung mit dem geografischen Ort auf, an dem sie hergestellt werden.

  • Erzeugnisse: Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine.
  • Spezifikation: Jeder Verarbeitungsschritt, also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung, muss in der jeweiligen Region erfolgen

GESCHÜTZTE GEOGRAFISCHE ANGABE (g. g. A.)

Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) unterstreicht den Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal dieses Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.

  • Erzeugnisse: Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine.
  • Spezifikation: Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Herstellungsschritte, also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung, in besagter Region erfolgen.

GARANTIERT TRADITIONELLE SPEZIALITÄT (G. T. S.)

Bei der garantiert traditionellen Spezialität stehen traditionelle Aspekte wie die Art und Weise der Herstellung des Erzeugnisses oder seine Zusammensetzung im Vordergrund, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind. Durch die Eintragung als garantiert traditionelle Spezialität wird ein Erzeugnis vor Fälschung und sein Name vor widerrechtlicher Aneignung geschützt.

 

  • Erzeugnisse: Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse.